
Das Landgericht Berlin findet, dass trans Personen ihren Geschlechtswechsel trotz SBGG im Zweifel vor Gericht begründen müssen und gibt damit Julian Reichelt und einer Rechtsextremen genau das, was sie haben wollten. Was mich so stört ist nicht unbedingt das Urteil, sondern dessen Begründung, die Antragstellerin habe keine Gründe für ihren Geschlechtswechsel angeführt. Das sollte doch kackegal sein?!