#steuerfunk #selbständig GM und ein verspätetes frohes neues Jahr 2026! Mein Vorsatz für dieses Jahr ist der gleich wie zuvor: Euch mit den Neuigkeiten aus den Bereichen Steuern, Wirtschaft und Recht zu versorgen. Da mein vorheriger Post verloren ging, ein weiterer Versuch: Die Aktivrente – Arbeiten über das Rentenalter hinaus Ab 1. Januar 2026 soll mit der sogenannten Aktivrente der Fachkräftemangel abgefedert werden. Das Konzept: Rentnerinnen und Rentner dürfen bis zu 2.000 € monatlich bzw. 24.000 € jährlich steuerfrei hinzuverdienen – bei weiterem sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis. Wesentliche Punkte: • Gilt nur für Beschäftigte ab Regelaltersgrenze. • Frührentner, Selbstständige, Landwirte, Beamte und Minijobber sind ausgeschlossen. • Kranken- und Pflegeversicherung werden hälftig getragen, Rentenbeiträge nur vom Arbeitgeber. • Steuerfreiheit wird direkt im Lohnsteuerabzug berücksichtigt, kein Progressionsvorbehalt. • Nach zwei Jahren ist eine Evaluation vorgesehen. Kritik: Die Regelung könnte gegen das Gleichbehandlungsgebot verstoßen – eine Klagewelle gilt als wahrscheinlich.